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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bremsen-Schöbel GmbH & Co. KG
Carl-Marschütz-Str. 7-9, 90441 Nürnberg
www.bremsen-schoebel.de

Handelsregister Nürnberg HRA 17928,
vertr. d. die Schöbel Verwaltungs GmbH,
Carl-Marschütz-Str. 7-9, 90441 Nürnberg
Geschäftsführer: Wolfgang Schöbel, Dietmar Streitmatter
USt.-IdNr.: DE 815700104

Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Bremsen-Schöbel GmbH & Co. KG
Carl-Marschütz Str. 7-9, 90441 Nürnberg
Stand 2019

§ 1 Allgemeines, Begriffsdefinition

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-und Lieferbedingungen.

Sofern der Kunde Kaufmann ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich noch einmal vereinbart werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen richten sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt nicht, wenn der Kunde privater Endverbraucher (im Folgenden: Verbraucher) ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich deutschen Rechts hat und durch die Anwendung deutschen Rechts zu seinem Nachteil von in seinem Aufenthaltsland zwingend geltenden Verbraucherschutzvorschriften abgewichen würde.

(4) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB sind solche gem. § 307 Abs.2 Nr.2 BGB, d.h. Pflichten deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung die Vertragsparteien vertrauen dürfen.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich der mündlich, schriftlich oder durch Ausführung bestätigte Inhalt der Bestellung maßgebend. Die dort festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Öffentliche Äußerungen unserer Lieferanten, der Hersteller sowie deren Gehilfen oder Dritter, die über unser Angebot und die vertragliche Vereinbarung hinausgehen, entfalten keine Wirkung.

(3) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen im Lieferumfang seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 
 

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise gelten ab Betrieb zzgl. der jeweils geltenden gesetzl. Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Über eventuell entstehende Versandkosten wird der Kunde von uns vor Vertragsschluss informiert.

(2) Ist mit dem Kunden eine Lieferzeit von mehr als 4 Monaten vereinbart oder liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, mehr als 4 Monate, sind wir berechtigt den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-. Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen zu erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist bei Übergabe des Liefergegenstandes im Ladengeschäft gegen Aushändigung der Rechnung sofort fällig, sonst innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Warenlieferung gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung 2% Skonto.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung schuldhaft in Verzug berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

 
 

 

§ 4 Aufrechnungsausschluss

 

Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 
 

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Haftung bei Verzug

(1) Liefertermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, frühestens aber dann zu laufen, wenn der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Werden nach Vertragsschluss Vertragsänderungen vereinbart, ist ggf. gleichzeitig die Lieferfrist neu zu vereinbaren.

(2) Treten Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfen (insb. Streik und Aussperrung) sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. auf, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.

(3) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden ggf. unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(4) Bei Überschreitung einer/s unverbindlichen Lieferfrist/-termins kann der Kunde, uns unter Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst mit Ablauf dieser Frist kommen wir in Verzug. Wird ein/e verbindliche/r Liefertermin/-frist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des/r Liefertermins/-frist in Verzug, soweit uns ein Verschulden trifft. Die Rechte des Kunden im Verzugsfallsind in (5) abschließend geregelt.

(5) Einen Anspruch auf Ersatz eines Schadens wegen Verzugs hat der Kunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Sofern ein Schadensersatzanspruch gegen uns dem Grunde besteht, werden von der Ersatzpflicht nur typische und vorhersehbare Schäden erfasst, wobei uns ein Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach der Regelung in vorstehendem Absatz (4) subsidiär nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, ist unsere Haftung wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 20% des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung/Leistung beschränkt, es sei denn der Kunde weist nach, dass der typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehende Schaden höher ist. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.

 
 

 

§ 6 Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Kaufmann, geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware für ihn bereitgestellt und dies dem Kunden angezeigt haben. Der Kunde ist zur Abnahme innerhalb einer Frist von 8 Tagen verpflichtet, soweit er nicht berechtigt ist, die Abnahme wegen erheblicher Mängel zu verweigern.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware oder mit Annahmeverzug auf ihn über.

 
 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche- auch künftige und bedingte- Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erfüllt sind.

(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.

(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzl. Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, machen wir diese Rechte nur geltend, wenn wir ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzl. Vorschriften entbehrlich ist.

 
 

 

§ 8 Mängelansprüche

(1) Liegt für beide Teile ein Handelsgeschäft vor, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen innerhalb einer Frist von einer Woche anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2) Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

(3) Mängelansprüche des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist in jedem Falle erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Rückgriffsansprüche des Kunden gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über gesetzl. Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

 

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung für einen Schaden, der leicht fahrlässig verursacht wurde, ist vorbehaltlich (4) ausgeschlossen, es sei denn wesentliche Vertragspflichten werden verletzt. Liegt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist jedoch auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt, wobei uns ein Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist im Übrigen unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Unmöglichkeit und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insg. 20% des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Haftung für, auch durch leicht fahrlässiges Verhalten verursachte Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für Schadensersatzansprüche aufgrund garantierter Beschaffenheit oder arglistig verschwiegener Mängel, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 
 

 

§ 10 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund, ist gegenüber Kaufleuten auf 1 Jahr beschränkt. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche gem. § 479 BGB. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche des kaufmännischen Kunden, die mit einem Mangel im Zusammenhang stehen- unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

(2) Hinsichtlich mangelabhängiger Ansprüche auf Ersatz eines Schadens aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheits-merkmale oder arglistig verschwiegene Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 
 

 

§ 11 Verbindlichkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, unser Firmensitz. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder soweit der Kunde Verbraucher ist und seinen Gerichtsstand nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt, ist unser Firmensitz Gerichtsstand.

(3) Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich deutschen Rechts hat und durch die Anwendung deutschen Rechts zu seinem Nachteil von in seinem Aufenthaltsland zwingend geltenden Verbraucherschutzvorschiften abgewichen würde.